Mehrwegpflicht 2023


Mit Bizerba Etikettenlösungen

ökologisch und werbewirksam auszeichnen

 

 

 

 

Jetzt beraten lassen

 

Die Mehrwegpflicht

 

Was ändert sich? 

Seit Januar 2023 sind gastronomische Betriebe dazu verpflichtet, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegvariante zwar bepfandet aber nicht teurer sein oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden, als das Produkt in der Einwegverpackung.

 

Für wen gilt die Mehrwegpflicht?

Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Bistros und Cafés aber auch Kantinen, Tankstellen und Cateringbetriebe, die Essen und Gertränke für unterwegs verkaufen.

Gibt es Ausnahmen?

Bereits vorverpackte Speisen oder Getränke unterfallen nicht der Mehrwegpflicht.

Kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske mit max. 5 Beschäftigte und einer Ladenfläche von bis zu 80 m² sind von der Mehrwegpflicht ausgenommen. Dennoch müssen sie gewährleisten, dass die von Kunden mitgebrachten Mehrwegbehältnisse befüllt werden können.

 

Nähere Informationen zur Mehrwegpflicht erhalten Sie auf der Seite des Bundesministerium

für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

 

 

 

 

Etikettenlösungen für Mehrwegverpackungen

Herkömmliche, permanent haftende Etikettenmaterialien hinterlassen beim Entfernen meist unbeliebte Rückstände.

Besonders bei kundeneigenen Behältern sowie beim Einsatz von Mehrweg-Poolsystem-Gefäßen ist dies problematisch.

 

 

Abwaschbare und ablösbare Etiketten von Bizerba schaffen hierbei Abhilfe.

Im Thermodirektverfahren sind sie mit allen Bizerba Waagen und Etikettierern bedruckbar

und bieten eine optimale Haftung auf trockenen, glatten Untergründen bei Raumtemperatur.

Gerne testen wir die Haftung und Ablösbarkeit unter Ihren Realbedingungen.

 

 

 

 

 

 

 

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer passenden Etikettenlösung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.